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Steuern und Abgaben im antiken Griechenland
Leiturgie
Die reichen Bürger und die Metöken einer Polis waren verpflichtet, öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Die so genannte Leiturgie diente dem Unterhalt von regelmäßig wiederkehrenden religiösen Festen, Spielen und Wettkämpfen.
Die Leiturgie war auch u.a. für folgende Bereiche zuständig:
die Choregie = der Unterhalt eines Chores die Hestiasis = die Bewirtungskosten öffentlicher Feste die Architeoria = Finanzierung der Gesandtschaften einer Polis
Viele griechische Bürger empfanden es, im Gegensatz zu uns heute, als Ehre eine Leiturgie zu finanzieren, weil die Bezahlung dieser “Steuer” auch die Bedeutung der eigenen Familie widerspiegelte. Es gab aber auch eine Möglichkeit, sich vor einer Leiturgie zu drücken, in dem man einen anderen Bürger benannte, der vermögender als man selbst war. Ein Gericht entschied darüber, wer schließlich die Leiturgie zu zahlen hatte.
Waisen, Behinderte, Erbtöchter und die Kolonisten einer Polis waren aber von der Leiturgie generell befreit.
Choregia
Die Polis beauftragte einen Bürger mit der Finanzierung und Ausbildung eines Chores, der für die Feste der Stadt benötigt wurde. Eine Phyle wählte dazu einen Choregen aus, der auch die zum Teil erheblichen Geldmittel mitbrachte. Der Chorege suchte anschließend die Chormitglieder aus. Auch hier empfand es ein Bürger als Auszeichnung, dieses Amt auszuüben. Gewann sein Chor, erhielt der Choregon ein Denkmal für seine Verdienste.
Eisphora
Die griechischen Poleis führten häufig Krieg gegeneinander. Um die unvorhergesehenen Mittel für einen Feldzug aufzutreiben, wurde die Eisphora eingeführt. Steuern auf Grundbesitz, Einkommen und Vermögen wurden damit zusätzlich erhoben.
Weitere Steuern und Abgaben
Eine griechische Polis konnte ohne erhebliche Steuern nicht auskommen. So gab es die unterschiedlichsten Steuern und Abgaben, die erhoben wurden.
Im Gegensatz zu den einheimischen Bürgern mussten die Metöken eine direkte Steuer an den Stadtstaat zahlen, egal ob Mann oder Frau. Die übrigen griechischen Bürger finanzierten ihr Staatswesen durch indirekte Steuern und Abgaben.
Eine Polis setzte Zölle für Waren fest, die importiert bzw exportiert wurden. Händler, die außerhalb der Agora ihre Ware anboten, zahlten das so genannte epónion. Die Kaufleute, die auf der Agora handelten, mussten ein Standgeld entrichten.
Städte an Meerengen, Kanälen und Flüssen forderten von den Handelsschiffen Wegezoll und kamen dadurch zu erheblichen Wohlstand. Finanz- und Zollbeamte sorgten bereits in der Antike für die nötigen Einnahmen. Dabei wurde auch viel Fantasie entwickelt. So mussten in manchen Städte Angehörige bestimmter Berufe eine Steuer entrichten, auch Sklaven zahlten eine Steuer, wenn sie sich freikaufen wollten.
Die heute oft geforderte Steuergleichheit gab es im antiken Griechenland in einem Bereich. Metöken und griechische Bürger zahlten die gleichen Steuersätze.
Literatur:
Guy Rachet: Lexikon der griechischen Welt Neuausgabe Düsseldorf: Patmos Verlag 2002 (Patmos Paperback.)
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