Meine

 

 

 

 

Bibliothek

Schule

Freizeit

Bücher

Internet


 

 

Kriegsgefangene in der griechisch-römischen Antike

Kriegsgefangene verfügten während der Antike über keine Schutzrechte, wie sie heute im Umgang der Völker wenigstens auf dem Papier stehen. In der Antike war der Kriegsgefangene, Soldat wie Zivilist, vollkommen der Willkür der Sieger ausgeliefert. Der Tod in der Schlacht wurde deshalb oft von den Besiegten vorgezogen. Die Kriegsgefangenen wurden getötet, gefoltert oder in die Sklaverei verkauft.

Im römischen Recht verloren die Kriegsgefangenen ihren Status als Mensch und wurden als Sache betrachtet. Die römischen Generäle hatten keine Skrupel Tausende von Menschen abzuschlachten, wenn es politisch bzw. militärisch opportun erschien, um den Gegner zu demoralisieren.

Die Macht Roms dokumentierte sich auch in den Triumph-Zügen der siegreichen Generäle. Hier präsentierten sie ihre Beute, auch die Kriegsgefangenen. Der
Triumph wurde einem Feldherrn nur gewährt, wenn in der Schlacht mindestens 5000 Gegner gefallen waren. Römische Soldaten, die während eines Krieges in die Hände des Gegners fielen, verloren ihr römisches Bürgerrecht.

Um der Kriegsgefangenschaft zu entgehen, konnte der Unterlegende bedingungslos kapitulieren und sich anschließend der römischen Oberhoheit unterwerfen. Erschien es Rom nützlich, verlangten sie von den Besiegten Geiseln und stationierten Garnisonen in den eroberten Gebieten. Den besiegten Völkern beließ man dabei deren eigene Herrschaftsformen.

Im Laufe der Zeit wurden dabei aus unterworfenen Völkern Bundesgenossen, die Soldaten für die römischen Legionen stellten. Die Soldaten der so genannten “Auxiliar-Einheiten” stammten aus diesen Völkern. Bewährten sich diese Soldaten, konnten sie das römische Bürgerrecht erwerben.

Literatur:
Theodor Kissel: Beute Mensch
in:
Abenteuer Archäologie 1/2007
Heidelberg: Spektrum der Wissenschaft 2007