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Hammurabi : Herrscher über Babylon
Privateigentum
Mit dem Untergang von Ur begann der Erwerb von Grundstücken durch Privatleute. Durch den Kauf von Feldern und Hausgrundstücken erlangten einzelne Familien große Besitztümer.
Die zahlreichen gefundenen Dokumente erlauben es den Historikern heute, den Aufstieg vermögender Großfamilien über mehrere Jahrhunderte hindurch zu verfolgen.
Der Landbesitz wurde nun immer mehr individualisiert, die Zeit der großen Landwirtschaftsgüter der Tempel war vorbei.
Die Familien waren stets bemüht, günstige Grundstücke zu erwerben, d.h. angrenzende Felder, Ländereien an Kanälen und Flüssen, aber auch angrenzende Hausgrundstücke. Zur Zeit Hammurabis ging der Kauf von Grundstücken zurück, es wurden Ländereien häufiger verpachtet.
Die Felder wurden entweder von der Familie des Bauern bearbeitet oder von Sklaven und Mietarbeitern.
Handel
Nach der Ur III-Dynastie verschwand der Einfluss der Tempelwirtschaft auf die Gesellschaft. Die Kaufleute betrieben zunehmend Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung. Viele der Handelsherren spezialisierten sich auf bestimmte Gegenden und Waren.
Mesopotamien war ein rohstoffarmes Land, deshalb mussten Metalle (Kupfer, Zinn) importiert werden. Auch Holz, Wein und Elfenbein wurden ins Land gebracht. Das Zweistromland exportierte dafür Getreideerzeugnisse, Datteln, Wolle und Stoffe.
Die engen Handelsverflechtungen führten dazu, dass ausländische Kaufleute Handelsnieder- lassungen in Babylon gründeten. Babylonische Kaufleute taten das ebenso in fernen Ländern.
Der anwachsende Handel führte zur Erfindung des Geldes. Als Maßeinheiten dienten zunächst bestimmte Mengen an Gerste - der Scheffel und der Liter. Ab dem 3. Jahrtausend wurde Silber als Währung eingeführt. Es gab zunächst noch keine Münzen. Das Silber wurde in Barren, Draht oder Schmuck transportiert. Die Echtheit des Silbers wurde durch einen Garantiestempel gewährleistet. Es gab dabei natürlich auch Fälschungen.
Die Maße der Silberstücke waren nicht genormt, sie richteten sich oft nach dem jeweiligen Tempel, aus dem sie stammten. Es gab auch die ersten “Schecks” der Geschichte. Der Überbringer einer bestimmten Tontafel auf der ein festgesetzter Wert stand, konnte diesen “Scheck” einlösen.
Neben der Silberwährung blieb in altbabylonischer Zeit der Tauschhandel weiterhin erhalten.
Arbeitskräfte
Die landwirtschaftliche Produktion wurde nun von Kleinbauern betrieben, die mit ihren Familien- mitgliedern die Felder privat bewirtschafteten.
Zur Zeit der Ernten reichten die eigenen Angehörigen für die Arbeit nicht mehr aus. Es wurden deshalb zusätzliche Saisonkräfte benötigt. Da Sklaven für die Bauern zu teuer waren, wurden Arbeitskräfte gemietet.
Zahlreiche Tontafel-Dokumente beinhalten Verträge für diese Arbeiter. Im Gegensatz zur Ur-III-Dynastie erhielten die Saisonarbeiter neben Silber auch Naturalien als Entgelt. Die Verträge regelten genau die Arbeitszeit, die zu leistende Arbeit und den Lohn.
Geregelt wurde auch die Haftung für benutzte Gerätschaften. Erschien ein Arbeiter nicht, musste ein Bürge für den Schaden aufkommen. Die Arbeitsverträge liefen über einen Monat bzw ein Jahr.
Kredite
Mit dem Aufkommen der bäuerlichen Kleinwirtschaft und dem Handwerk und der zunehmenden Verwendung von Silber als Währung entwickelte sich das Geldgewerbe.
Es wurden zahlreiche Darlehensverträge aus babylonischer Zeit gefunden. Es gab unterschiedliche Gründe, um ein Darlehen zu erbitten. Missernten, Naturkatastrophen, Kriege und Fehlinvestitionen zwangen die Menschen zu Krediten. Bauern gerieten oft während der Aussaat und vor der Ernte in finanzielle Engpässe, die es zu überbrücken gab.
Die Kredite wurden vom Tempel, von Kaufleuten und anderen Personen mit Vermögen vergeben. Die geforderten Zinsen konnten sehr hoch sein, sie lagen zwischen 5 bis 33,3 %. Als Kredit bekam man Silber, aber auch Naturalien.
Hammurabi begrenzte die Zinssätze, um Auswüchse zu verhindern. Auf Gerste durften bis zu 33,3 % Zinsen verlangt werden, für Silber bis zu 20 %. Wer höhere Zinsen verlangte, galt als Wucherer.
Kam der Kreditnehmer in Verzug, konnte er in die Schuldknechtschaft verurteilt werden. Er konnte aber auch als Ersatz Sklaven, Haus oder Verwandte als Zinsen dem Gläubiger geben.
Das Geschäft mit Krediten war lohnend, durch geschickte Vertragsbedingungen ließen sich die Gewinne steigern. Anders als uns vertraut, gab es keine festgelegten Raten, wie das Darlehen getilgt sein musste. Es oblag dem Gläubiger den Termin der Rückzahlung festzulegen. Das konnte willkürlich sein, von heute auf morgen. Das konnte den Schuldner gerade dann treffen, wenn er nicht zahlungsfähig war. Dann drohte die Schuldknechtschaft oder ein Bürge musste einspringen.
Trotz der hohen Zinsen und den damit verbundenen Risiken war die Kreditwirtschaft für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes wichtig.
Königsland
Obwohl der Besitz mit dem Ende der Tempelwirtschaft immer mehr individualisiert wurde, d.h. das Privateigentum nahm zu, wuchs zur Zeit Hammurabis der Besitz des Königs stark an. Zahlreiche aufgefundene Dokumente belegen einen Rückgang der Landkäufe von Privatpersonen zur Zeit Hammurabis.
Die Urbarmachung von neuem Ackerland war eine Aufgabe des jeweiligen Herrschers, um die anwachsende Bevölkerung ernähren zu können.
Hammurabi ließ unzählige Kanäle ziehen bzw. ausbauen und ausbessern. Dazu gehörte eine große Organisation mit ausreichenden Finanzmitteln, die hatte nur der König.
Die nötigen Mittel lieferte das so genannte Königsland, das dem Herrscher gehörte. Um die Armeeangehörigen, Beamten, Richter, Tempeldiener und Handwerker zu entlohnen, gab Hammurabi ihnen Land. Die neuen Besitzer mussten die Felder bestellen und von den Erträgen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Größe der verteilten Ländereien reichte von 6,5 ha bis 80 ha.
Die Ländereien konnten im Besitz der Familie bleiben und vererbt werden, wenn der Erbe den Dienst für den Herrscher weiter leistete.
Archäologen fanden zahlreiche Briefe Hammurabis zu dem Thema Königsland und zeigten damit, dass der König sich intensiv seinem Besitz widmete. Dabei duldete er keine Nachlässigkeit und er ermahnte seine Beamten zur Eile, aber auch zur Gerechtigkeit an.
Da die Besitzer dieser Ländereien ihre Felder z. T. nicht sebst bewirtschaften konnten, weil diese zu groß waren oder sie im Dienst des Königs an anderen Orten standen, wurden die Felder verpachtet. Es wurden auch darüber viele Pachtverträge gefunden.
Die Personen, die vom König Land zugewiesen bekamen, konnten aber auch noch zusätzlich Land erwerben, dass nicht dem König gehörte.
Kanalbauten
Die Fruchtbarkeit des Landes war nur dann gewährleistet, wenn die Felder regelmäßig bewässert wurden.
Zunächst waren die Beamten des Tempels für die Organisation und Überwachung des Kanalbaus verantwortlich. Nach dem Ende der Tempelwirtschaft übernahm diese Aufgabe der König, der weltliche Herrscher des Landes.
So widmete sich auch Hammurabi mit großer Aufmerksamkeit dieser Aufgabe, indem er viele Kanäle bauen ließ. Daneben überwachte er auch die Instandhaltung der Bewässerungsanlagen nach Naturkatastrophen und Kriegen.
Hammurabis Gesetze regelten deshalb auch die Pflichten der Feldbesitzer. Vernachlässigte ein Bauer die Pflege des Deiches und kam es deshalb zu Überflutungen, wurde er bestraft.
Waren größere Arbeiten am Kanal nötig, mietete der König zusätzliche Arbeiter an.
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