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Codex Hammurabi
Trotz des Umfanges regelten die Gesetze Hammurabis nicht alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens. Im Folgenden ein Überblick über wichtige Passagen:
Am Anfang des Gesetzestextes stehen Regelungen des Prozessrechts. Die Gerichte behielten sich das Recht vor, Fälle abzulehnen. So mussten Auseinandersetzungen dann zwischen den Personen ausgetragen werden.
Es wurde derjenige schwer bestraft, der jemand anderen ungerechtfertigt des Mordes bezichtigte. Der Ankläger wurde hingerichtet.
Schwerwiegend waren auch die Anschuldigungen wegen Zauberei. Der Beschuldigte wurde zu einem Gottesurteil gezwungen, d.h. er wurde ins Wasser geworfen. Ertrank er, war seine Schuld bewiesen, und die Anklage war berechtigt. Überlebte er das Gottesurteil (Flussordal) verlor der Ankläger seinen eigenen Besitz. Diese Gottesurteile waren nicht nur in Babylonien bekannt.
Schwer bestraft wurden auch Falschaussagen von Zeugen, denen bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe drohte. Als Beweise galten in Prozessen Urkunden, die Aussagen der Zeugen und der geleistete Eid.
Auch die Richter konnten bestraft werden. Falls ein Richter ein rechtskräftiges Urteil später revidierte, verlor er seinen Posten und musste eine Geldstrafe zahlen. Das galt wahrscheinlich aber nur für Richter, die sich bestechen ließen.
Des weiteren wurde Eigentum und Besitz geregelt. Neben dem Besitz des Königs und des Tempels wurde auch der Besitz der Kleinbauern und ihrer Familien unter Schutz gestellt, wenn sie auf dem Land des Königs lebten.
Die Strafen für Diebstahl und Hehlerei von Königseigentum waren drakonisch, darauf konnte sogar die Todesstrafe drohen. Mit dem Tod wurde auch derjenige bestraft, der jemand des Diebstahls bezichtigte und es nicht beweisen konnte.
Die Richter machten in ihren Urteilen auch einen gewichtigen Unterschied zwischen König und Tempel auf der einen Seite und den übrigen Bewohnern des Landes.
Wurde der König oder der Tempel bestohlen, musste der Dieb eine höhere Strafe bezahlen, als wenn er einen “gewöhnlichen” Menschen bestahl. Insofern herrschte, trotz der Ankündigung im Prolog, keine Gleichheit vor dem Gesetz.
Die Soldaten
Der nächste Abschnitt behandelte die Gesetze, die das Leben der Soldaten regelten. Die Soldaten bekamen von Hammurabi Land zugewiesen, um von den Erträgen der Ernten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Soldat war verpflichtet, der Einberufung Folge zu leisten. Erschien er nicht oder schickte er einen Stellvertreter, weil er noch sein Land bestellen wollte, wurde der Soldat zum Tod verurteilt.
Da Kriege sich über einen längeren Zeitraum erstrecken konnten, war es dem Soldaten oft nicht möglich, seine Felder zu bewirtschaften. Deshalb wurden seine Ländereien während seiner Abwesenheit an jemand anderen vergeben, um sie zu bearbeiten. Kehrte der Soldat nach einem Jahr aus dem Kampf zurück, erhielt er sein Land zurück. Zwangen die Kämpfe den Krieger jedoch zum weiteren Fernbleiben, verlor er seine Ansprüche auf das Land, wenn drei jahre vergangen waren.
Anders war es, wenn der Soldat einen Sohn mit der Bewirtschaftung der Felder beauftragen konnte, dann blieb das Land weiter in seinem Besitz.
Krieger, die in Gefangenschaft gerieten, konnten freigekauft werden. Er konnte dafür Gegenstände seines Hauses als Lösegeld anbieten. Die Felder, der Garten und das Haus durften aber nicht als Lösegeld verwendet werden. So sollte der freigelassene Soldaten diesen Besitz behalten, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Auch Kaufleute oder der Tempel konnten Soldaten freikaufen, sie erhielten dann das dafür aufgewendete Geld vom König zurück.
Die Bauern
Auch den Bauern wurden Pflichten auferlegt. Die landwirtschaftliche Produktion war für Babylon lebenswichtig, deshalb war es nötig, dass die Felder ordentlich bestellt wurden.
Vernachlässigte ein Pächter seine Feldarbeit, und es gab keine Ernte, wurde er dazu verurteilt, eine bestimmte Menge Gerste als Strafe zu zahlen. Außerdem musste er das Feld dem Besitzer zurückgeben.
Wurden die Ernten durch Naturkatastrophen vernichtet, teilten sich Pächter und Besitzer die übrig gebliebene Ernte zu den festgelegten Pachtzinsen. Der Pachtzins schwankte zwischen einem Drittel und der Hälfte der Ernte.
Miete
Es konnten nicht nur Felder und Gärten gemietet werden, auch Häuser tauchten in den aufgefundenen Dokumenten als Mietsache auf. Auch diese Mietverhältnisse ließ Hammurabi regeln.
Die Verträge wurden oft für ein Jahr abgeschlossen. Die Miete wurde auf zwei Arten bezahlt. Entweder wurde zu Beginn des Jahres eine Anzahlung geleistet und der Rest zum Ende der vereinbarten Mietdauer oder man zahlte erst mit Ablauf des Jahres den Mietzins.
Die Mieter hatten für den einwandfreien Zustand des Hauses zu sorgen. Reparaturen mussten ausgeführt werden. Bei Beschädigungen musste Schadensersatz geleistet werden.
Die Häuser bestanden in dieser Zeit in der Hauptsache aus Lehm. Holz kam kaum vor. Waren trotzdem hölzerne Bestandteile, wie Türen, Schwellen oder Treppen vorhanden, wurden sie im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt. Dafür musste eine zusätzliche Miete gezahlt werden. Gehörten die hölzernen Gegenstände dem Mieter, wurden sie vom Mieter beim Auszug mitgenommen.
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter war auch damals häufig angespannt, was viele Gerichtsdokumente bewiesen.
Die Kaufleute
Die Bestimmungen über die Geschäfte der Kaufleute waren zum Teil sehr hart.
Kaufleute schickten gewöhnlich Agenten auf Handelsreise in ferne Länder. Im Auftrag des Kaufmanns kauften oder verkauften sie Waren. Die Agenten wurden “Beutelträger”, Schamallum, genannt, und sie erhielten einen Anteil am Gewinn der Expedition. Die Gewinnspannen bei diesen Geschäften konnten hoch sein.
Hatte ein Agent keinen Gewinn erzielt, so musste der dem Kaufmann das Doppelte des anvertrauten Kapitals bzw. der Waren als Strafe bezahlen. Die Strafe war deshalb so hoch, weil man den Agenten in in diesem Fall des Betruges verdächtigte.
Geregelt wurde auch der Fall, wenn ein Kaufmann seinen “Beutelträger” fälschlich bezichtigte, Geld unterschlagen zu haben. Der Kaufmann musste dann das Sechsfache des eingesetzten Kapitals an den Agenten zahlen.
Schankwirtinnen
Neben den Kaufleuten wurden auch die Schankwirtinnen streng vom Gesetz behandelt, wenn sie gegen Bestimmungen verstießen.
Gasthäuser und ihre Wirtinnen, Wirte schien es nicht gegeben zu haben, waren nicht sehr angesehen. Sie standen im Ruf, die Prostitution und das Verbrechen zu unterstützen.
Forderte eine Wirtin als Bezahlung für das Bier kein Getreide, sondern Silber bzw. schenkte sie zu wenig Bier aus, wurde sie ins “Wasser geworfen”, d.h. sie wurde ertränkt. Es war für sie auch tödlich, wenn sie gesuchte Verbrecher in ihrem Haus beherbergte.
Das “Anschreiben” war im Gasthaus erlaubt, man bezahlte zur Erntezeit seine Schuld mit Gerste. Silber als Bezahlung war bei Hammurabi nicht erlaubt.
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